Winterdienst
Wenn der Winter kommt, stellen sich wichtige Fragen: Wer muss welche Flächen räumen und streuen? Wer haftet, wenn Fußgänger auf spiegelglatten Gehwegen stürzen?
Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Gehwegen
Eigentlich ist es Sache der Gemeinden und Städte sich um den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu kümmern. Städte und Gemeinden sind meist für die Fahrbahnen zuständig und übertragen die Verkehrssicherungspflicht per Satzung auf die Haus- und Grundstückseigentümer. Städte und Gemeinden legen fest, wann und wie oft geräumt und gestreut werden muss. Dabei ist das Streuen wichtiger als das Räumen. Früh aufstehen ist aber in jedem Fall unumgänglich: ab 7.00 Uhr muss der Gehweg bereits geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr – die Räum- und Streupflicht endet in der Regel um 20.00 Uhr (kann abweichend sein).
Welche Streumittel sind erlaubt?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Bei starkem Schneefall muss mehrmals am Tag geräumt und gegebenenfalls gestreut werden (BGH, Az. VI ZR 49/83). Sand, Asche oder Splitt sind als Streugut zulässig. Salz ist laut Satzungen in den meisten Städten und Gemeinden verboten. Sobald alles abgetaut ist, sind Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen zu entfernen.
Wer haftet bei Unfällen?
Wenn Fußgänger auf glatten Gehwegen stürzen und sich verletzen, haftet in der Regel der Haus- bzw. Grundstückeigentümer. In einem Mehrfamilien-Mietshaus sind die Mieter in der Pflicht, wenn der Vermieter ihnen den Winterdienst per Mietvertrag übertragen hat. Aber auch dann muss er kontrollieren, ob der Winterdienst korrekt läuft. Denn unter Umständen kann er im Schadenfall haftbar gemacht werden.
Winterdienst in Frankfurt
Wir streuen im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main die Fahrbahnen und öffentlichen Plätze nach einem genau ausgearbeiteten Plan, der mit den zuständigen Behörden abgestimmt wird. Darin sind Frankfurts Straßen nach einer Rangfolge geordnet. Priorität haben die sogenannten A-Strecken: gefährliche Abschnitte auf Haupt- und Durchgangsstraßen, Verbindungsstraßen, Straßen des öffentlichen Personenverkehrs und Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern.
In anderen Straßen, besonders in reinen Wohngebieten, müssen Sie daher bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt mit Glätte rechnen. Bitte stellen Sie sich als Verkehrsteilnehmer darauf ein.
Wir sind für Sie da
Bis zu 320 Mitarbeiter sind bei einem Volleinsatz im Winterdienst für Sie auf der Straße. Und das bereits ab 3.00 Uhr morgens. Mit 175 Fahrzeugen sorgen sie dafür, dass Sie trotz Eis und Schnee sicher Ihr Ziel erreichen.
Pro Winterdienstsaison führen wir durchschnittlich etwa 70 Kontrollfahrten mit jeweils 20 Fahrzeugen durch. Schon ab +2 °C beginnen wir mit Sicherheitskontrollen im Stadtgebiet. Selbst nachts prüft ein Mitarbeiter kritische Stellen, z. B. Brücken, auf denen es leicht zu überfrierender Nässe kommt, und streut diese gegebenenfalls gleich ab. So stellen wir sicher, dass Gefahrensituationen frühzeitig entschärft werden. Auch um Fußgängerüberwege und Radwege kümmern wir uns. Dagegen gehört der Winterdienst auf Bürgersteigen satzungsgemäß nicht zu unseren Aufgaben. Hier sind die anliegenden Grundstückseigentümer zuständig.
Was müssen Sie als Frankfurter/-in tun?
Gehwege und Bürgersteige vor Grundstücken müssen bis zu einer Breite von drei Metern gründlich geräumt werden – und bei Bedarf sind sie zu streuen. Und das, wie gesagt, bei Schneefall oder Frostwetter jeden Tag, auch an Sonn- und Feiertagen, von 7.00 bis 22.00 Uhr.
Gestreut werden darf nur mit sogenannten abstumpfenden Mitteln, also mit Sand, Feinsplitt und Ähnlichem. Streusalz und andere auftauende Mittel dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Glätte sonst nicht beizukommen wäre. Der Gebrauch von Streusalz auf Gehwegen kann Böden und Pflanzen schädigen. Außerdem leiden Vierbeiner unter dem aggressiven Salz, wenn es in die Pfoten eindringt. Und beim Räumen sollte man natürlich den Schnee nicht einfach auf die Fahrbahn, den Radweg oder in die Straßenrinne schaufeln und diese damit blockieren.
Für Spätaufsteher
Diese Räum- und Streupflicht können Sie gerne an unsere Tochtergesellschaft FFR GmbH delegieren. Seit über 50 Jahren sorgt sie in Frankfurt, Offenbach, Vordertaunus, Mainz, Wiesbaden und Darmstadt dafür, dass Besucher und Passanten sicher an ihr Ziel kommen.
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