- Für die Nutzung der Restabfalltonne werden Leistungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach Größe und Leerungshäufigkeit ( Abfallentsorgungsgebühren).
- Die Restabfalltonnen haben einen grau/schwarzen Korpus und einen grau/schwarzen Deckel.
- Für die Restabfalltonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
- Die Größe und Menge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
- Auch Gewerbebetriebe müssen an die Restabfallabfuhr angeschlossen sein (Mindestbehälterkapazität s. §8 Absatz 6 Abfallsatzung)
- Die Restabfall gibt es in den Größen 80, 120, 240 und 770 l sowie 1,1, 2,5 und 5 m³.
- Reicht die Restabfalltonne einmal infolge von Renovierungen oder nach Festlichkeiten nicht aus, benutzen Sie bitte für die Entsorgung der zusätzlichen Abfallmengen die städtischen grauen 70 l Abfallsäcke mit entsprechendem Aufdruck. Die Restmüllsäcke können an den Verkaufstellen für 3,50 € erwerben.
- Mieter können die Restabfalltonne nicht selber bestellen. Sie müssen sich an den Eigentümer oder Hausverwalter wenden.
- Formular zur Änderung der Abfalltonnen
Was kommt nicht in die Restafalltonne?
- Elektrogeräte/-schrott (Kleingeräte: Wertstoffhöfe, Großgeräte: Sperrmüll),
- Batterien (spezielle Sammelbehälter in Supermärkten und öffentlichen Gebäuden),
- Sonderabfall/Schadstoffe wie Farben, Lacke Sprays etc. (Schadstoffmobil).
- Verpackungen jeglicher Art
- Bauschutt
- Essensreste
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