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Was gibt es bei den folgenden Abfallarten zu beachten?

Bauschutt

Was ist Bauschutt?

Zum Bauschutt zählen ausschließlich mineralische Abfälle ohne Verunreinigung, die bei Baumaßnahmen, Abbrucharbeiten und Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten entstehen.

Das darf enthalten sein:

  • Betonbruch und Stücke von Beton (Anteil max. 10%)
  • Mauerwerk
  • Putz
  • Ziegeln/Ziegelbruch
  • Fliesen
  • Keramik

Das darf z.B. nicht enthalten sein:

  • Anhaftungen von nicht mineralischen Abfällen
  • Dämmmaterialien aus künstlicher Mineralfaser oder Styropor
  • Dachpappe
  • Gips
  • Gasbeton
  • Ytong
  • Glas
  • Grasnarbe
  • Asphalt
  • Holz

Was müssen Sie beachten?

Bitte beachten Sie, dass reiner Bauschutt ein wichtiges Wertprodukt ist und im folgenden Verwertungsprozess recycelt und nahezu vollständig wiederverwendet werden kann. Deswegen bitten wir Sie bei der Trennung von reinem Bauschutt und Baumischabfällen darauf zu achten, dass bei der Entsorgung keinerlei Verunreinigungen mit in den Container gelangen. Ein hoher Feinanteil (> 10 %) verursacht zudem Mehrkosten.


Baumischabfälle

Was sind Baumischabfälle?

Als Baumischabfälle definieren sich alle Abfälle, die bei Neu-, Um- und Ausbauarbeiten anfallen.

Das darf enthalten sein:

  • Porenbeton, Gasbetonsteine
  • Gipsprodukte, Leichtbetonsteine
  • Korkplatten
  • Holz ohne schädliche Verunreinigungen
  • Kabelreste
  • Bodenbeläge, Teppichböden, Textilien
  • Metalle
  • Kunststoffe, Folien, PVC, Verpackungen
  • Spülkästen
  • HBCD-haltige Stoffe (z.B. Styropor mit Kleberesten bis max. 0,5 m3/Tonne)

Das darf z. B. nicht enthalten sein:

  • Asbest
  • A IV-Holz (Holz aus dem Außenbereich, wie z.B. Jägerzäune, Eisenbahnschwellen)
  • Teerhaltige Stoffe, Teerpappen
  • Bitumenemulsionen
  • Leuchtstoffröhren
  • Heizöltanks
  • Glas- und Steinwolle

Was müssen Sie beachten?

Bitte beachten Sie, dass Baumischabfälle max. 5% mineralische Bestandteile enthalten dürfen. Möchten Sie größere Mengen an mineralischen Baustellenabfällen entsorgen, empfiehlt sich die Bestellung eines Bauschutt-Containers. Dies vereinfacht nicht nur den Bestell- und Abrechnungsprozess, sondern gestaltet sich auch kostengünstiger.


Grünschnitt

Was ist Grünschnitt?

Als Grünschnitt bezeichnet man alle kompostierbaren Bio- und Grünabfälle, die bei der Grünflächenpflege anfallen.

Das darf enthalten sein:

  • Äste, Baumstümpfe, Wurzeln (Durchmesser < 15 cm)
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laub, Heu, Stroh
  • Rasenmahd, Unkraut
  • Friedhofsabfälle
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Pferdemist (Anteil < 15%)

Das darf z. B. nicht enthalten sein:

  • Äste, Baumstümpfe, Wurzeln (Durchmesser > 15 cm)
  • Laub von der Straße
  • Mutterboden, Erdaushub
  • Küchen- und Speiseabfälle
  • Abfälle aus der Tierhaltung (z. B. Einstreu, Kot)
  • Verunreinigte Grünabfälle
  • Zäune, Holzmöbel

Holz – unbehandelt (A I)

Was sind Holzabfälle (A I)?

Unter Holzabfällen versteht man jegliches Altholz, das im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.

Kategorie A I: beinhaltet unbehandeltes, naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch behandelt wurde

Das darf enthalten sein:

  • Holzabfälle aus der Holzbe- und Holzverarbeitung (Verschnitte, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz)
  • Euro- und Industriepaletten aus Vollholz
  • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
  • Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten o. Ä., Kisten aus Vollholz
  • Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
  • Altholz aus dem Baubereich (Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz)
  • Möbel aus naturbelassenem Vollholz (Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen)

Das darf nicht enthalten sein:

  • Holz A IV  - Holz behandelt mit Holzschutzmitteln (z. B. Fensterrahmen, Dachbalken, Fensterrahmen, Bahnschwellen)

Holz – behandelt (A II und III)

Was sind Holzabfälle (A II und III)?

Unter Holzabfällen versteht man jegliches Altholz, das im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.

Kategorie A II: behandeltes Holz mit Beschichtungen, ohne halogenorganische Verbindungen (z.B. PVC), ohne Holzschutzmittel und ohne schädliche Verunreinigungen

Kategorie A III: belastetes Holz, dessen Beschichtung halogenorganische Verbindungen, aber keine Holzschutzmittel enthält

Das darf enthalten sein:

  • Holzabfälle aus der Holzbe- und Holzverarbeitung
  • Verpackungen/Paletten
  • Altholz aus dem Baubereich
  • Möbel aus naturbelassenem Vollholz

Das darf nicht enthalten sein:

  • Holz A IV  - Holz behandelt mit Holzschutzmitteln (z. B. Fensterrahmen, Dachbalken, Fensterrahmen, Bahnschwellen)

Das darf nicht enthalten sein:

  • Holz A IV (z. B. Gartenbauelemente für Zäune, Terrassen oder Pergolen, Gartenmöbel, Spielgeräte, sonstiges Holz aus dem Außenbereich  -Türen, Fensterrahmen etc.)

Sperrmüll

Was ist Sperrmüll?

Als Sperrmüll werden alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und/oder ihrer Beschaffenheit nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Das darf enthalten sein:

Gegenstände, die auch in einem normalen Haushalt vorkommen, z. B.

  • Tische
  • Stühle
  • Betten
  • Schränke
  • Matratzen
  • etc.

Das darf z. B. nicht enthalten sein:

  • Elektrogeräte
  • Baustellenabfälle, z.B. Fliesen, Bodenbeläge, Toilettenschüssel, etc.
  • Farben und Lacke
  • Altholz Kategorie A IV

Was müssen Sie beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich haushaltsübliche Gegenstände in den Sperrmüllcontainern entsorgen. Der normal anfallende Hausmüll gehört nicht in den Sperrmüll, sondern darf ausschließlich über die Restmülltonne entsorgt werden!

Sperrmüll aus dem gewerblichen Bereich wird in zwei Kategorien eingeteilt, da sich die Verwertungswege unterscheiden:

  • Kategorie 1: Mit einem Holzanteil der angelieferten Sperrmüllmenge von über 50%
  • Kategorie 2: Mit einem Holzanteil der angelieferten Sperrmüllmenge von unter 50%

Sperrmüll aus Verbundmaterialien, wie z.B. Holzstühle mit Sitzpolster, wird zur Kategorie 1 gezählt, wenn der Hauptbestandteil Holz ist.


Poltercontainer

Was ist ein Poltercontainer?

Sie wollen sich trauen und es am Polterabend noch mal so richtig krachen lassen? Damit Ihnen die Scherben Glück ohne Stress bringen, stellen wir als guter Poltergeist unseren Poltercontainer bereit.

Was darf hinein?

  • Porzellan
  • Steingut
  • Blumentöpfe
  • Keramik
  • Waschbecken
  • Toilettenschüsseln

Was darf nicht hinein?

  • Papier, Pappe, Kartonage
  • Speiseabfälle
  • Plastik, Kunststoff
  • Sonstige Abfälle