Was müssen Sie beachten?
Bitte beachten Sie, dass reiner Bauschutt ein wichtiges Wertprodukt ist und im folgenden Verwertungsprozess recycelt und nahezu vollständig wiederverwendet werden kann. Deswegen bitten wir Sie bei der Trennung von reinem Bauschutt und Baumischabfällen darauf zu achten, dass bei der Entsorgung keinerlei Verunreinigungen mit in den Container gelangen. Ein hoher Feinanteil (> 10 %) verursacht zudem Mehrkosten.
Baumischabfälle
Das darf enthalten sein:
- Porenbeton, Gasbetonsteine
- Gipsprodukte, Leichtbetonsteine
- Korkplatten
- Holz ohne schädliche Verunreinigungen
- Kabelreste
- Bodenbeläge, Teppichböden, Textilien
- Metalle
- Kunststoffe, Folien, PVC, Verpackungen
- Spülkästen
- HBCD-haltige Stoffe (z.B. Styropor mit Kleberesten bis max. 0,5 m3/Tonne)
Was müssen Sie beachten?
Bitte beachten Sie, dass Baumischabfälle max. 5% mineralische Bestandteile enthalten dürfen. Möchten Sie größere Mengen an mineralischen Baustellenabfällen entsorgen, empfiehlt sich die Bestellung eines Bauschutt-Containers. Dies vereinfacht nicht nur den Bestell- und Abrechnungsprozess, sondern gestaltet sich auch kostengünstiger.
Grünschnitt
Das darf enthalten sein:
- Holzabfälle aus der Holzbe- und Holzverarbeitung (Verschnitte, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz)
- Euro- und Industriepaletten aus Vollholz
- Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten o. Ä., Kisten aus Vollholz
- Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
- Altholz aus dem Baubereich (Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz)
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz (Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen)
Das darf nicht enthalten sein:
- Holz A IV - Holz behandelt mit Holzschutzmitteln (z. B. Fensterrahmen, Dachbalken, Fensterrahmen, Bahnschwellen)
Was sind Holzabfälle (A II und III)?
Unter Holzabfällen versteht man jegliches Altholz, das im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.
Kategorie A II: behandeltes Holz mit Beschichtungen, ohne halogenorganische Verbindungen (z.B. PVC), ohne Holzschutzmittel und ohne schädliche Verunreinigungen
Kategorie A III: belastetes Holz, dessen Beschichtung halogenorganische Verbindungen, aber keine Holzschutzmittel enthält
Das darf enthalten sein:
- Holzabfälle aus der Holzbe- und Holzverarbeitung
- Verpackungen/Paletten
- Altholz aus dem Baubereich
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz
Das darf nicht enthalten sein:
- Holz A IV - Holz behandelt mit Holzschutzmitteln (z. B. Fensterrahmen, Dachbalken, Fensterrahmen, Bahnschwellen)
Das darf nicht enthalten sein:
- Holz A IV (z. B. Gartenbauelemente für Zäune, Terrassen oder Pergolen, Gartenmöbel, Spielgeräte, sonstiges Holz aus dem Außenbereich -Türen, Fensterrahmen etc.)
Was müssen Sie beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich haushaltsübliche Gegenstände in den Sperrmüllcontainern entsorgen. Der normal anfallende Hausmüll gehört nicht in den Sperrmüll, sondern darf ausschließlich über die Restmülltonne entsorgt werden!
Sperrmüll aus dem gewerblichen Bereich wird in zwei Kategorien eingeteilt, da sich die Verwertungswege unterscheiden:
- Kategorie 1: Mit einem Holzanteil der angelieferten Sperrmüllmenge von über 50%
- Kategorie 2: Mit einem Holzanteil der angelieferten Sperrmüllmenge von unter 50%
Sperrmüll aus Verbundmaterialien, wie z.B. Holzstühle mit Sitzpolster, wird zur Kategorie 1 gezählt, wenn der Hauptbestandteil Holz ist.
Poltercontainer
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